Häufig gestellte Fragen an die Stadtwerke Emmendingen
Welche Region versorgen Sie mit Strom?
Unser Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Emmendingen und die Emmendinger
Stadtteile Kollmarsreute, Windenreute, Wasser, Mundingen und Maleck.
Kann ich auch außerhalb dieser Region von Ihnen Strom beziehen?
Wir liefern in viele Orte Südbadens. Fragen Sie einfach bei uns an!
Ich ziehe um. Welche Angaben benötigen Sie von mir?
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben, und zwar ...
...bei Auszug:
- Ihre Kundennummer
- Ihren Vornamen und Familiennamen
- Straße, Haus-Nr. der bisherigen Verbrauchsstelle in 79312 Emmendingen
- Den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
- Ihre Zählernummern (Fragen Sie im Zweifelfall den Hausmeister oder Ihren
Vermieter!)
- Zählerstände zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
- Ihre neue Adresse, damit wir Ihnen die Schlussrechnung zusenden können und eventuelle Guthaben direkt erstatten können
- Falls sich Ihre Bankverbindung ändert, neue Bank, Bankleitzahl, Konto-Nr. und Kontoinhaber
- Den Namen Ihres Nachmieters falls möglich
- Name und Anschrift Ihres bisherigen Vermieters
- Ihre Telefon-Nr. für Rückfragen
... bei Einzug:
- Ihren Vornamen und Familiennamen / Firma
- Ihr Geburtsdatum / bei Firmen: Registergericht und Registernummer
- Straße, Haus-Nr. der neuen Verbrauchsstelle in 79312 Emmendingen
- Den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
- Ihre Zählernummern (Fragen Sie im Zweifelfall den Hausmeister oder Ihren
Vermieter!)
- Zählerstände zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
- Ihre alte Anschrift
- Ihre Bankverbindung (Bank, Bankleitzahl, Konto-Nr. und Kontoinhaber), wenn Ihre zukünftigen
Abschläge und Verbrauchsabrechnungen abgebucht werden sollen
- Den Namen und neue Anschrift Ihres Vormieters falls bekannt
- Name und Anschrift Ihres neuen Vermieters
- Ihre Telefon-Nr. für Rückfragen
Diese Angaben können Sie uns
- per e-mail an info@swe-emmendingen.de
- per Post an Stadtwerke Emmendingen GmbH, Postfach 15 70, 79305 Emmendingen
- per Fax an 07641 / 46899-10
- oder telefonisch unter 07641 / 46899-0
mitteilen. Sie erhalten daraufhin eine Schlussabrechnung bzw. eine Anmeldebestätigung von uns.
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Noch einfacher gehts mit unserem Anmeldeformular bzw. Abmeldeformular: Tragen Sie Ihre Daten direkt in die jeweiligen Formularfelder der PDF-Datei ein. Sie können das PDF anschließend ausdrucken und uns zuschicken oder -faxen. Eine Zustellung des Formulars per e-Mail ist ebenfalls möglich.
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Wie wird der Abschlagsbetrag errechnet und wann ist er fällig?
Der monatliche Abschlagsbetrag errechnet sich aus dem Vorjahresverbrauch bzw.
einem prognostizierten Jahresverbrauch bei Neukunden, multipliziert mit dem
zum Zeitpunkt der Abschlagsplanerstellung gültigen Tarifpreis, dividiert durch zwölf Monate.
Beispiel:
Angenommen, ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht 3.400 kWh Strom im Jahr. Bei einem
Bruttoverbrauchspreis von 19,42 Cent/kWh und einem Grundpreis von 94,61/Jahr brutto
betragen die Kosten ca. 755,00 EUR. Daraus ergibt sich ein monatlicher Abschlag
von rund 63,00 EUR.
Die Monatsabschläge sind generell zum ersten Werktag des Folgemonats fällig, also erst im Nachhinein.
Der 12. Abschlag wird mit der Jahresrechnung verrechnet.
Wer liest meinen Stromzähler ab? Und wann?
Die Zählerstandsablesungen werden weiterhin vom jeweiligen Netzbetreiber vorgenommen. Den Zählerstand für die Jahresendabrechnung lesen die Stadtwerke Emmendingen somit für Emmendingen und die Emmendinger Stadtteile Kollmarsreute, Windenreute, Wasser, Mundingen und Maleck ab.
Falls unsere Ableser Sie allerdings auch beim dritten Mal nicht antreffen, hinterlassen sie
eine Karte, mit der Sie gebeten werden, den Zählerstand selbst abzulesen und uns zu übermitteln,
entweder per Post, Telefon oder Internet. Jeder Ableser der Stadtwerke Emmendingen kann sich
selbstverständlich ausweisen. Zögern Sie bitte nicht, sich den Ausweis zeigen zu lassen!
Bei Umzügen bitten wir Sie, den Zählerstand selbst abzulesen und uns mitzuteilen.
Das Versorgungsgebiet der SWE ist in einzelne Abrechnungsbezirke aufgeteilt. Rufen Sie uns an,
wenn Sie wissen möchten, wann bei Ihnen abgelesen wird.
In meiner Abrechnung gibt es eine zeitliche Aufteilung, warum?
In der Regel umfasst der Abrechnungszeitraum rund zwölf Monate. Ergeben sich in dieser Zeit
zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Steuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung
der Verbrauchsmengen zu diesem Stichtag erforderlich.
Sie haben die Möglichkeit, uns Ihren Zählerstand zum Aufteilungsstichtag schriftlich mitzuteilen.
Eine Abgrenzung erfolgt dann auf Basis dieses gemeldeten Zählerstandes. Liegen uns zum
Aufteilungsstichtag keine Zählerstände vor, wird unter Berücksichtigung jahreszeitlicher
Verbrauchsschwankungen nach einem statistischen Verfahren ein Zählerstand rechnerisch ermittelt.
Welche Vorteile hat das Lastschriftverfahren?
Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, buchen wir die fälligen Beträge termingerecht
von Ihrem Konto ab. Fällige Beträge und Fälligkeitstermine werden Ihnen mit der Vertragsbestätigung
oder 1x jährlich mit der Verbrauchsabrechnung rechtzeitig vor dem Abbuchungsdatum schriftlich
mitgeteilt.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern, und sparen sich den Weg zur Bank und die
Überweisungsgebühren. Sie gehen auch kein Risiko ein: die Einzugsermächtigung
kann jederzeit widerrufen werden. Außerdem können Sie gegen die Belastung
Ihres Kontos Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass sie zu
Unrecht erfolgt sein sollte.
Muss ich eine Mindestverbrauchsmenge Strom abnehmen?
Nein, im Gegensatz zu anderen Anbietern zahlen Sie bei uns nur den Strom, den Sie verbraucht haben.
Ich möchte zu Ihnen wechseln. Was muss ich tun? Fordern Sie einfach Ihre persönlichen Vertragsunterlagen bei uns an, ein kurzer Anruf unter 07641 / 46899-0 genügt! Nach Erhalt füllen Sie ein Vertragsexemplar vollständig aus und senden es unterschrieben an uns zurück. Eine Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromversorger übernehmen wir für Sie. Wir berechnen keine Wechselkosten, sondern erledigen alles für Sie kostenlos.
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