Netznutzung bei den Stadtwerken Emmendingen
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Information,
die Sie zur Abwicklung von Gastransporten in unserem Netzgebiet
benötigen. Wir arbeiten permanent an der Anpassung an die aktuellen
Rahmenbedingungen des neuen Energiewirtschaftsrechts.
Marktpartnerkommunikation nach GeliGas
Anzeige gemäß Beschluss BK 7-06-067 Ziffer 4 vom 20.08.2007
Die 7. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat durch den Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007 verbindliche Vorgaben getroffen und die "Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas" festgelegt.
Die Stadtwerke Emmendingen GmbH hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen. Danach kann der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) davon abweichen. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.
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Rufnummern für den Notfall
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Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen:
Herr Mendorf
(07641) 46899-33
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