Feststellung des Grundversorgers Gas
Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist jeweils
das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden
in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von
Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet,
alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den
Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie
dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Gemäß § 36 (2) EnWG wurde zum 1. Juli 2009 der Grundversorger für
Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Emmendingen GmbH festgestellt.
Der Grundversorger ist die Badenova AG & Co.KG, Tullastr. 61,
79108 Freiburg i.Br.
Ersatzversorgung
Informationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Das neue EnWG regelt auch die "Ersatzversorgung mit Energie" für Haushalts-,
Gewerbe- und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen,
wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer
Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h.
Gasbezug ohne Liefervertrag.
Solange Sie keinen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei
Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung (siehe Grundversorgung) beliefert.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet der Stadtwerke Emmendingen GmbH vom Grundversorger
durchgeführt.
Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach §38 EnWG gelten die Preise und
Bedingungen der Allgemeinen Tarife für Gas sowie die GasGVV.
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