SWE Förderprogramm thermische Solaranlagen
Möchten Sie den Energiepreisen am liebsten die
kalte Schulter zeigen? Ihren Energiebedarf und
Ihre Heizkosten drastisch senken? Und noch stärker
zum Umweltschutz beitragen?
Dann ist der Einsatz einer thermischen Solaranlage
eine Lösung für Sie.
Thermische Solaranlagen nutzen die Sonnenenergie
zur Warmwasseraufbereitung oder zur Heizungsunterstützung.
Die Anlagen lassen sich mit
anderen Heizsystemen problemlos kombinieren,
als ideale Ergänzung in Zeiten geringer Sonneneinstrahlung
wie z.B. im Winter. Durch den Einsatz
modernster Technik lassen sich darüberhinaus
beträchtliche Mengen an Energie sparen.
Der Energiebedarf steigt, und die Ressourcen
werden immer knapper. Deswegen ist es heute
schon wichtig, die Weichen für die Zukunft zu
stellen. Mit unserem Förderprogramm möchten wir
Sie „anfeuern“, indem wir Ihre Investitionskosten
senken. Und gemeinsam mit Ihnen einen Beitrag
zum Klimaschutz leisten.
SWE Förderhöhe
Die Förderhöhe richtig sich nach der installierten
Nettokollektorfläche Die Förderung ist unterteilt in
eine Grundförderung sowie in eine Förderung für
jeden installierten Quadratmeter Kollektorfläche.
Kollektorfläche qm |
Förderung pro qm EUR/qm |
Grundförderung EUR |
Gesamtförderung EUR |
| 2,0 |
30,00 |
50,00 |
110,00 |
| 3,0 |
30,00 |
50,00 |
140,00 |
| 4,0 |
30,00 |
50,00 |
170,00 |
| 5,0 |
30,00 |
50,00 |
200,00 |
| 6,0 |
30,00 |
50,00 |
230,00 |
| 7,0 |
30,00 |
50,00 |
260,00 |
| 8,0 |
30,00 |
50,00 |
290,00 |
| 9,0 |
30,00 |
50,00 |
320,00 |
| 10,0 |
30,00 |
50,00 |
350,00 |
Förderzeitraum
Die Förderung ist begrenzt bis 31. Dezember 2010 möglich.
Dabei müssen die Anlagen spätestens zum 31. Dezember 2010 in Betrieb gehen.
Voraussetzungen zur Förderung
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Es werden nur Anlagen gefördert, die im Versorgungsgebiet
der SWE (Stadt Emmendingen und Stadtteile Kollmarsreute, Maleck, Mundingen, Wasser und Windenreute) errichtet werden. Jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümergemeinschaft
kann die Förderung beantragen. |
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Die Antragstellung muss vor Baubeginn bei SWE eingegangen sein. |
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Gefördert werden nur Flach- oder Röhrenkollektoren, die von
anerkannten Fachbetrieben hergestellt wurden. Der Einbau
gebrauchter oder überwiegend gebrauchter Anlagen wird nicht
gefördert. |
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Die Installationsarbeiten werden durch einen in der Handwerksrolle
eingetragenen Fachbetrieb ausgeführt. Sie haben
unter Beachtung der geltenden technischen Regelwerke zu
erfolgen. |
 |
Es muss eine Anbindung der Anlage an das vorhandene
Heizungs- bzw. Wärmesystem erfolgen. |
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Spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme der Anlage
reicht der Antragsteller eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens
ein. Aus der Rechnung muss die Netto-Kollektorfläche
ersichtlich sein. Außerdem stellt er ein medienverwertbares
Foto seines Gebäudes, auf dem die Kollektorfläche
zu sehen ist, zur Verfügung. |
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Der Antragsteller schließt mit der SWE einen Stromliefervertrag zur Deckung seines privaten oder gewerblichen Bedarfs ab und sofern ein Erdgashausanschluss genutzt werden kann einen Erdgasliefervertrag ab. Die Mindestlaufzeit der Lieferverträge beträgt jeweils drei Jahre. Die Laufzeit wird gerechnet frühestens ab dem Zeitpunkt des Zugangs aller erforderlichen Unterlagen. |
 |
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die
SWE mit ihren Kunden und Geschäftspartnern - nach vorheriger
Abstimmung - die Anlage besichtigen darf. Der Anspruch
der SWE endet mit der Beendigung des Lieferverhältnisses
aus dem Erdgas- bzw. Stromliefervertrag. |
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Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die
SWE technische, kaufmännische und insbesondere energetische
Aufzeichnungen der geförderten Anlage nach Abstimmung
zur Verfügung gestellt werden. SWE ist berechtigt, die
Aufzeichnungen zu eigenen statistischen Zwecken sowie zu
Werbezwecken zu verwenden. |
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Endet der Erdgas- bzw. Stromliefervertrag vor Ablauf von 3
Jahren, so ist SWE berechtigt, den anteilig auf die Restlaufzeit
entfallenen Förderbetrag, gerechnet ab dem 1. Tag des
der Beendigung des Lieferverhältnisses folgenden Monats,
zurückzufordern. |
Und so einfach gehts
Wenn Sie alle Förderungsvoraussetzungen erfüllen können, senden Sie uns
einfach den Antrag, der Ihnen rechts oben zum Download zur Verfügung steht,
vollständig ausgefüllt zu.
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Flyer Förderprogramm Solaranlagen
Antragsformular
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