Stadtwerke Emmendingen GmbH
   

SWE Förderprogramm thermische Solaranlagen

Förderprogramm thermische Solaranlagen Möchten Sie den Energiepreisen am liebsten die kalte Schulter zeigen? Ihren Energiebedarf und Ihre Heizkosten drastisch senken? Und noch stärker zum Umweltschutz beitragen?

Dann ist der Einsatz einer thermischen Solaranlage eine Lösung für Sie.

Thermische Solaranlagen nutzen die Sonnenenergie zur Warmwasseraufbereitung oder zur Heizungsunterstützung. Die Anlagen lassen sich mit anderen Heizsystemen problemlos kombinieren, als ideale Ergänzung in Zeiten geringer Sonneneinstrahlung wie z.B. im Winter. Durch den Einsatz modernster Technik lassen sich darüberhinaus beträchtliche Mengen an Energie sparen.

Der Energiebedarf steigt, und die Ressourcen werden immer knapper. Deswegen ist es heute schon wichtig, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Mit unserem Förderprogramm möchten wir Sie „anfeuern“, indem wir Ihre Investitionskosten senken. Und gemeinsam mit Ihnen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.


SWE Förderhöhe
Die Förderhöhe richtig sich nach der installierten Nettokollektorfläche Die Förderung ist unterteilt in eine Grundförderung sowie in eine Förderung für jeden installierten Quadratmeter Kollektorfläche.

Kollektorfläche
qm
Förderung pro qm
EUR/qm
Grundförderung
EUR
Gesamtförderung
EUR
2,0 30,00 50,00 110,00
3,0 30,00 50,00 140,00
4,0 30,00 50,00 170,00
5,0 30,00 50,00 200,00
6,0 30,00 50,00 230,00
7,0 30,00 50,00 260,00
8,0 30,00 50,00 290,00
9,0 30,00 50,00 320,00
10,0 30,00 50,00 350,00

Förderzeitraum
Die Förderung ist begrenzt bis 31. Dezember 2010 möglich. Dabei müssen die Anlagen spätestens zum 31. Dezember 2010 in Betrieb gehen.


Voraussetzungen zur Förderung
Es werden nur Anlagen gefördert, die im Versorgungsgebiet der SWE (Stadt Emmendingen und Stadtteile Kollmarsreute, Maleck, Mundingen, Wasser und Windenreute) errichtet werden. Jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümergemeinschaft kann die Förderung beantragen.
Die Antragstellung muss vor Baubeginn bei SWE eingegangen sein.
Gefördert werden nur Flach- oder Röhrenkollektoren, die von anerkannten Fachbetrieben hergestellt wurden. Der Einbau gebrauchter oder überwiegend gebrauchter Anlagen wird nicht gefördert.
Die Installationsarbeiten werden durch einen in der Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb ausgeführt. Sie haben unter Beachtung der geltenden technischen Regelwerke zu erfolgen.
Es muss eine Anbindung der Anlage an das vorhandene Heizungs- bzw. Wärmesystem erfolgen.
Spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme der Anlage reicht der Antragsteller eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens ein. Aus der Rechnung muss die Netto-Kollektorfläche ersichtlich sein. Außerdem stellt er ein medienverwertbares Foto seines Gebäudes, auf dem die Kollektorfläche zu sehen ist, zur Verfügung.
Der Antragsteller schließt mit der SWE einen Stromliefervertrag zur Deckung seines privaten oder gewerblichen Bedarfs ab und sofern ein Erdgashausanschluss genutzt werden kann einen Erdgasliefervertrag ab. Die Mindestlaufzeit der Lieferverträge beträgt jeweils drei Jahre. Die Laufzeit wird gerechnet frühestens ab dem Zeitpunkt des Zugangs aller erforderlichen Unterlagen.
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die SWE mit ihren Kunden und Geschäftspartnern - nach vorheriger Abstimmung - die Anlage besichtigen darf. Der Anspruch der SWE endet mit der Beendigung des Lieferverhältnisses aus dem Erdgas- bzw. Stromliefervertrag.
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die SWE technische, kaufmännische und insbesondere energetische Aufzeichnungen der geförderten Anlage nach Abstimmung zur Verfügung gestellt werden. SWE ist berechtigt, die Aufzeichnungen zu eigenen statistischen Zwecken sowie zu Werbezwecken zu verwenden.
Endet der Erdgas- bzw. Stromliefervertrag vor Ablauf von 3 Jahren, so ist SWE berechtigt, den anteilig auf die Restlaufzeit entfallenen Förderbetrag, gerechnet ab dem 1. Tag des der Beendigung des Lieferverhältnisses folgenden Monats, zurückzufordern.


Und so einfach gehts
Wenn Sie alle Förderungsvoraussetzungen erfüllen können, senden Sie uns einfach den Antrag, der Ihnen rechts oben zum Download zur Verfügung steht, vollständig ausgefüllt zu.
Rufnummern für den Notfall
... mehr

PDF-Download
Flyer Förderprogramm Solaranlagen

Antragsformular


Interne Links
SWE fördert zwei neue BHKWs in Emmendingen
mehr

Förderprogramme verlängert bis Ende 2010
mehr


SWE bezuschusst erstes Erdgas-BHKW
mehr


Förderprogramme verlängert bis 31.12.08
mehr


Infoveranstaltung der Siedlergemeinschaft über Förderprogramme gut besucht
mehr


Erste thermische Solaranlage bezuschusst
mehr