SWE Förderprogramm Blockheizkraftwerke
Möchten Sie den Energiepreisen am liebsten die kalte
Schulter zeigen? Ihren Energiebedarf und Ihre
Heizkosten drastisch senken? Und noch stärker
zum Umweltschutz beitragen?
Dann ist es höchste Zeit für den Einsatz eines
erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerks (BHKW).
Mit einem Erdgas-BHKW produzieren Sie nämlich
selbst Wärme und Strom. Und das vor Ort, denn
der Platzbedarf der Anlage ist bemerkenswert
minimal. Durch den Einsatz modernster Technik
lassen sich darüberhinaus beträchtliche Mengen
an Energie sparen. Da Erdgas den geringsten
CO2-Ausstoß unter den fossilen Brennstoffen hat,
schützen Sie das Klima vor zusätzlichen Belastungen.
Der Energiebedarf steigt, und die Ressourcen
werden immer knapper. Deswegen ist es heute
schon wichtig, die Weichen für die Zukunft zu
stellen. Mit unserem Förderprogramm möchten wir
Sie „anfeuern“, indem wir Ihre Investitionskosten
senken. Und gemeinsam mit Ihnen einen Beitrag
zum Klimaschutz leisten.
SWE Förderhöhe
Die Förderhöhe richtig sich nach der installierten
elektrischen Leistung. Die Förderung ist unterteilt in eine Grundförderung sowie in eine Förderung
für jede installierte Leistung in kW.
Anlagengröße kWel |
Förderung pro kWel EUR/kW |
Grundförderung EUR |
Gesamtförderung EUR |
| 3,0 |
90,00 |
250,00 |
520,00 |
| 5,0 |
90,00 |
250,00 |
700,00 |
| 7,0 |
90,00 |
250,00 |
880,00 |
| 10,0 |
90,00 |
250,00 |
1.150,00 |
| 13,0 |
65,00 |
250,00 |
1.345,00 |
| 16,0 |
65,00 |
250,00 |
1.540,00 |
| 20,0 |
65,00 |
250,00 |
1.800,00 |
| 25,0 |
65,00 |
250,00 |
2.125,00 |
| 30,0 |
65,00 |
250,00 |
2.450,00 |
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Förderzeitraum
Die Förderung ist begrenzt bis 31. Dezember 2010 möglich.
Dabei müssen die Anlagen spätestens zum 31. Dezember 2010 in Betrieb gehen.
Voraussetzungen zur Förderung
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Es werden nur Anlagen gefördert, die im Versorgungsgebiet
der SWE (Stadt Emmendingen und Stadtteile Kollmarsreute, Maleck, Mundingen, Wasser und Windenreute) errichtet werden. Jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümergemeinschaft kann die Förderung beantragen. |
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Die Antragstellung muss vor Baubeginn bei SWE eingegangen sein. |
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Die Installationsarbeiten werden durch einen in der Handwerksrolle
eingetragenen Fachbetrieb, der seine Qualifikation über die entsprechenden Zertifikate der Hersteller nachweist,
ausgeführt. |
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Der Antragsteller weist den Abschluss eines Wartungsvertrages
sowie die Installation einer Fernüberwachung nach. |
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Spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme des BHKW´s
reicht der Antragsteller eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens ein. Aus der Rechnung muss die installierte
elektrische Leistung ersichtlich sein. Außerdem stellt er ein medienverwertbares Foto seiner Anlage zur Verfügung. |
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Der Antragsteller schließt mit der SWE einen Erdgasliefervertrag
mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ab bzw. verlängert einen bestehenden Vertrag entsprechend. Die Laufzeit wird gerechnet frühestens ab dem Zeitpunkt des Zugangs aller erforderlichen Daten. |
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Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die
SWE mit ihren Kunden und Geschäftspartnern - nach vorheriger Abstimmung - die Anlage besichtigen darf. Der Anspruch
der SWE endet mit der Beendigung des Lieferverhältnisses aus dem Erdgasliefervertrag. |
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Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die
SWE technische, kaufmännische und insbesondere energetische Aufzeichnungen der geförderten Anlage nach Abstimmung
zur Verfügung gestellt werden. SWE ist berechtigt, die Aufzeichnungen zu eigenen statistischen Zwecken sowie zu
Werbezwecken zu verwenden. |
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Endet der Erdgasliefervertrag vor Ablauf von 5 Jahren, so ist
SWE berechtigt, den anteilig auf die Restlaufzeit entfallenen Förderbetrag, gerechnet ab dem 1. Tag des der Beendigung
des Lieferverhältnisses folgenden Monats, zurückzufordern. |
Und so einfach gehts
Wenn Sie alle Förderungsvoraussetzungen erfüllen können, senden Sie uns einfach den Antrag, der
Ihnen rechts oben zum Download zur Verfügung steht, vollständig ausgefüllt zu.
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